Rechtsanwältin Dr. Josephin Alder im Portrait – Expertin im Firmenrecht

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Vorstellung der Person

Dr. Michael Huber, LL.M. ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt in Wien (1030 Wien) tätig und auf das österreichische Erbrecht spezialisiert. In dieser Zeit hat er mehr als 350 Erbrechtsfälle begleitet – von der vorsorgenden Testamentsgestaltung bis hin zu komplexen, streitigen Verlassenschaftsverfahren vor Gericht.

In seiner Kanzlei im dritten Bezirk berät er Privatpersonen, Unternehmer:innen und Familien in sensiblen erbrechtlichen Angelegenheiten. Sein Schwerpunkt liegt auf klaren, rechtssicheren Lösungen, die Konflikte vermeiden oder strukturiert lösen.

Ausbildung & Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften, Universität Wien

  • Doktorat (Dr. iur.), Schwerpunkt Zivilrecht

  • LL.M. im Bereich Unternehmens- und Vermögensnachfolge

  • Gerichtspraxis in Wien

  • Seit 2011 eingetragener Rechtsanwalt in Wien

  • Gründung der eigenen Kanzlei im Jahr 2014

Erfahrung & Spezialisierung

  • Über 350 betreute Erbrechtsfälle

  • Langjährige Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

  • Umfangreiche Erfahrung mit Pflichtteilsansprüchen und Immobilien im Nachlass

  • Beratung bei Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Wien

  • Österreichischer Juristentag

  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im ÖRAK

  • Vortragender zu Themen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Huber regelmäßig als Vortragender und Ansprechpartner für Medienanfragen rund um das Thema Erbrecht tätig.

Meine Schwerpunkte im Erbrecht

Das österreichische Erbrecht ist komplex und emotional sensibel. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten (handschriftlich oder notariell)

  • Beratung zum Pflichtteilsrecht nach dem ABGB

  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

  • Regelung von Immobilien im Nachlass

  • Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb

  • Außergerichtliche Einigungen bei Erbstreitigkeiten

  • Prozessvertretung bei strittigen Erbfällen

Mein Ziel ist es, rechtssichere und gleichzeitig familienverträgliche Lösungen zu schaffen.

Warum ich mich auf Erbrecht spezialisiert habe

Erbrecht ist für mich mehr als ein juristisches Fachgebiet – es ist die Schnittstelle zwischen Vermögen, Verantwortung und Familie.

In kaum einem anderen Rechtsbereich treffen rechtliche Fragen so stark auf emotionale Ausnahmesituationen. Gerade deshalb ist es entscheidend, nicht nur juristisch präzise, sondern auch menschlich sensibel zu arbeiten.

Die Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeregelungen bedeutet, für Klarheit zu sorgen – oft über Generationen hinweg. Diese langfristige Perspektive macht das Erbrecht für mich besonders spannend und verantwortungsvoll.

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

 

Beispiel 1: Unklares Testament und Pflichtteilsanspruch

Ein Mandant hinterließ ein handschriftliches Testament, das mehrere Interpretationen zuließ. Die Kinder waren uneinig über die Aufteilung des Vermögens.

Nach Prüfung der Formgültigkeit und Berechnung der Pflichtteilsansprüche konnte eine außergerichtliche Lösung erzielt werden.

Tipp: Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Unklare Formulierungen führen häufig zu Streit.

 

Beispiel 2: Immobilie im Nachlass – drei Erben, keine Einigung

Drei Geschwister erbten gemeinsam ein Haus in Wien. Unterschiedliche Interessen führten zu Blockaden.

Durch eine strukturierte Bewertung, klare Fristen und eine vertraglich abgesicherte Kaufoption konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

Learning: Bei Immobilien im Nachlass entstehen rasch laufende Kosten. Schnelle, klare Entscheidungen vermeiden wirtschaftliche Nachteile.

Meine Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

  1. Erstgespräch & Zieldefinition – Klärung der persönlichen Situation und Erwartungen

  2. Dokumentenprüfung – Analyse von Testament, Verträgen und Vermögensstruktur

  3. Rechtliche Einschätzung – Darstellung aller Optionen nach österreichischem Recht

  4. Strategieentwicklung – außergerichtliche Lösung oder gerichtliche Durchsetzung

  5. Umsetzung & Absicherung – nachhaltige Regelung zur Vermeidung künftiger Konflikte

Transparenz, klare Kommunikation und realistische Einschätzungen stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Abseits seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Michael Huber ein Familienmensch und schätzt den bewussten Ausgleich zur juristischen Arbeit. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Familie, beim Wandern in den österreichischen Alpen oder beim Laufen entlang des Donaukanals.

Er interessiert sich zudem für Geschichte und Wirtschaft und engagiert sich ehrenamtlich bei Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorge und Nachlassplanung.

Für ihn ist klar: Wer beruflich täglich mit Verantwortung, Vermögen und familiären Konflikten zu tun hat, braucht ein starkes persönliches Wertefundament und einen bewussten Ausgleich.

Experten-Zitat: Dr. Doris Burda

„Erbrecht ist Familienrecht in einer Ausnahmesituation. Wer früh Klarheit schafft – mit einem sauberen Testament und klaren Regeln – verhindert Streit, der sonst Jahre dauern kann.“

FAQ – Häufige Fragen zu Erbrecht 

Muss ein Testament in Österreich notariell sein?

Nein. Ein Testament kann auch handschriftlich gültig sein – aber nur, wenn Formvorschriften strikt eingehalten werden (vollständig handschriftlich, Datum, Unterschrift). Viele Streitfälle entstehen, weil genau diese Details fehlen.

Takeaway: Handschriftlich geht, aber nur sauber.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil für nahe Angehörige (z. B. Kinder, in bestimmten Fällen Ehepartner). Auch wenn jemand im Testament „übergangen“ wurde, kann ein Pflichtteil bestehen.
Takeaway: Testament heißt nicht automatisch „alles frei verteilt“.

Pflichtteilsansprüche verjähren – in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Anspruchs. Wer zu lange wartet, verliert Rechte.
Takeaway: Früh prüfen lassen, nicht „erst mal abwarten“.

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das führt oft zu Überraschungen, weil entfernte Verwandte plötzlich Miterben werden können.
Takeaway: Ohne Testament entscheidet das Gesetz – nicht die Familie.

Dann bildet sich eine Erbengemeinschaft. Ohne Einigung kann der Nachlass blockiert sein (z. B. Immobilienverkauf). Hier helfen klare juristische Schritte oder Mediation, bevor Streit eskaliert.
Takeaway: Konflikte kann man oft früh „entgiften“.

Ja, meist über Kauf-/Ausgleichslösungen innerhalb der Erbengemeinschaft. Dafür braucht es eine realistische Bewertung und einen sauberen Vertrag.
Takeaway: Mit Plan geht’s – ohne Plan gibt’s Stillstand.

Weiterführende Links:

  • Mehr zum Thema Erbrecht und mir auf den Rechtsportalen: anwaltfinden.at, erbrechtsinfo.at

  • Passende Podcastfolge: „Pflichtteil verstehen in 20 Minuten“

  • Meine Kanzlei Website: XXX
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Legaltalent.at Redaktion

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